Häufig gestellte Fragen
Alles, was Sie über Jahresabschluss und Lohnabrechnung in Deutschland wissen müssen
Die Lohnsteuerjahresausgleichserklärung muss bis zum 10. Februar des Folgejahres eingereicht werden. Bei digitaler Übermittlung verlängert sich die Frist auf den 28. Februar. Wir empfehlen, bereits im Januar mit der Vorbereitung zu beginnen, um Verzögerungen auszuschließen.
Die monatliche Lohnabrechnung ist eine Abschlagszahlung – Sie zahlen geschätzte Steuern und Abgaben. Die Jahresabrechnung gleicht diese mit den tatsächlichen Werten ab und berücksichtigt alle Sonderregelungen wie Freibeträge oder Steuerklassenwechsel. Das ist der Grund, warum Ihre Mitarbeiter oft eine Steuererstattung erhalten.
Sie benötigen alle monatlichen Lohnabrechnungen, Belege für Sonderzahlungen (Bonusse, Provisionen), Nachweise über Krankenversicherungsbeiträge und Rentenversicherung, sowie Dokumentation zu Lohnsteuerermäßigungen. Eine gute Dokumentation spart Ihnen später bei der Prüfung durch die Finanzbehörde Zeit und Ärger.
Bei mehr als 10 Mitarbeitern ist eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware praktisch unverzichtbar – die Komplexität wird sonst zu groß. Auch kleinere Unternehmen profitieren von automatisierten Lohnprogrammen, weil diese die neuen Steuersätze automatisch aktualisieren und Fehler minimieren.
Die Kosten hängen von der Größe Ihres Unternehmens und der Anzahl Ihrer Mitarbeiter ab. Bei uns beginnen Jahresabschlussberatungen ab 500 Euro für kleine Unternehmen. Wir bieten transparente Pauschalpreise, damit Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen.
Kleine Fehler können Sie mit einer Berichtigung in der nächsten Abrechnung ausgleichen. Bei größeren Fehlern müssen Sie eine Anmeldungsänderung einreichen. Das Finanzamt ahndet unbeabsichtigte Fehler meist mild, solange Sie sie proaktiv melden – darum ist regelmäßige Kontrolle so wichtig.
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