Jahresabrechnung Schritt für Schritt
Die wichtigsten Arbeitsschritte bei der Jahresabrechnung — von der Datenprüfung bis zur Übergabe an den Steuerberater.
Artikel lesenAlles Wichtige zur korrekten Jahresabrechnung, Steuerbescheinigungen und Abschlussarbeiten — verstanden von Grund auf. Von den ersten Schritten bis zur finalen Überprüfung.
Schritt-für-Schritt Anleitungen und praktische Tipps für eine fehlerfreie Jahresabrechnung
Die wichtigsten Arbeitsschritte bei der Jahresabrechnung — von der Datenprüfung bis zur Übergabe an den Steuerberater.
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Erklärung der Jahressteuerbescheinigung, welche Daten enthalten sind und wann diese dem Arbeitnehmer übergeben werden muss.
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Die fünf häufigsten Fehler, die bei der Jahresabrechnung passieren — und wie man sie einfach vermeidet.
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Welche Unterlagen müssen wie lange aufbewahrt werden — gesetzliche Vorgaben und praktische Tipps zur Dokumentation.
Artikel lesenNutzen Sie diese praktische Übersicht, um sicherzustellen, dass Sie bei der Jahresabrechnung nichts vergessen.
Überprüfen Sie alle Mitarbeiterstammdaten auf Vollständigkeit und Aktualität — Namen, Adressen, Steuernummern, Sozialversicherungsnummern.
Gleichen Sie alle monatlichen Gehälter, Zulagen, Abzüge und Besonderheiten ab. Achten Sie auf Korrekturen und Nachzahlungen.
Prüfen Sie die Lohnsteuerabzüge, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag — nutzen Sie ggf. die Lohnsteuertabellen zur Kontrolle.
Kontrollieren Sie die korrekten Beitragssätze für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für das gesamte Jahr.
Erstellen Sie die Jahressteuerbescheinigung mit allen Angaben zu Brutto, Steuern und Sozialversicherung — rechtzeitig vor dem 31. Januar.
Geben Sie alle erforderlichen Meldungen ab — Lohnsteuererklärung, Sozialversicherungsmeldungen und eventuell weitere Steuermeldungen.
Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben und Fristen für die Jahresabrechnung in Deutschland.
Die Jahressteuerbescheinigung muss dem Arbeitnehmer spätestens am 31. Januar des Folgejahres ausgehändigt werden. Für Behörden und kirchliche Einrichtungen kann eine Fristverlängerung bis 28. Februar gelten.
Die Lohnsteuererklärung (Anlage N) muss zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Arbeitgeber müssen diese bis zum 28. Februar übermitteln.
Alle Unterlagen zur Lohnabrechnung müssen sechs Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt für Lohnkarten, Jahressteuerbescheinigungen und sonstige Abrechnungsunterlagen.
Ergeben sich bei der Jahresabrechnung Unterschiede, müssen Nachzahlungen oder Erstattungen bis zum Lohnzahlungstermin erfolgen. Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind zu beachten.